Alles über Abofallen
- Grunds?tzliches
- Liste bekannter Seiten
- Wer steckt dahinter?
- Die Inkassob?ros
- Die Anw?lte
- Die Tricks der Abzocker
- Kosten sind nicht sofort ersichtlich
- Die f?lligen Betr?ge werden ausgeschrieben
- Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
- AGB ist ein Bild
- Extrem kurze K?ndigungs-/ Widerrufsfristen
- Verschiedene Anmeldeformulare
- Spam-Emails
- Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
- Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
- Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat
- Einsch?chterung ?ber Inkassob?ros und Rechtsanw?lte
- Einsch?chterung ?ber "Aufkl?rungsseiten"
- Angebliche Softwareupdates der Playersoftware bei Streamingseiten
- Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
- Mein Fall ist ein Sonderfall
- Ich bin minderj?hrig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
- Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis f?r meine Minderj?hrigkeit.
- Ich bin aber vollj?hrig, was nun?
- Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.
- Mein Widerrufsrecht ist erloschen
- Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu m?ssen?
- Warum muss ich nicht zahlen?
- Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung best?tigt.
- Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
- Bin ich ?ber IP/Email r?ckverfolgbar?
- Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?
- Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch kl?ren?
- Sollte ich einen Anwalt das Schreiben ?bernehmen lassen?
- Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
- Vorlagen aus dem Internet sollen nicht g?ltig sein
- Das Urteil des Amtsgerichts M?nchen gilt nicht bei dem Angebot
- Sittenwidrigkeit wegen Missverh?ltnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
- Die Preise stehen auf der Startseite
- Es soll zu einem rechtsg?ltigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat.
- Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung.
- Ich habe mit dem Setzen des H?kchens auf mein Widerrufsrecht verzichtet.
- Minderj?hrigkeit ist kein Widerrufsgrund
- Ich h?tte mich als Minderj?hriger garnicht anmelden d?rfen
- Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und F?rsorgepflicht versto?en
- Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
- Ich habe die Rechnung f?r das zweite Jahr erhalten.
- Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
- Die Abofallenbetreiber drohen mir...
- ..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren k?nnen.
- ... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will.
- ..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme.
- ..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken.
- ..., mit der Pf?ndung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen.
- ..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
- ..., mit einer ?ffentlichen (Nachbarschafts-) Befragung
- Ich habe leider schon bezahlt...
- Ich bin trotzdem noch verunsichert.
- Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufh?ren mich zu bel?stigen?
- Kann ich die Bel?stigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?
- Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen
- Was kann ich sonst noch tun?
- Definitionen
- Alle Links/Dateien auf einen Blick
Jeder der das erste Mal auf solch eine Abofalle reingefallen ist, wird wahrscheinlich in Panik geraten. Atmet tief durch, lest euch in Ruhe die Informationen hier durch und lasst den Text wirken. Es ist am Anfang immer schwer sich zu beruhigen, aber sagt zu euch selbst immer wieder: Ich muss nicht zahlen!
Mittlerweile haben sich die Betreiber hunderte Domains gesichert und versuchen mit den Webseiten an euer Geld zu kommen. Dabei wird fast jedes Thema benutzt. Sei es Partnersuche, SMS Versenden, Downloads von normalerweise kostenloser Software oder Kochrezepten. Eine Liste mit bisher bekannten Abofallen befindet sich unter "Listen -> Abofallen"
Auf die hohe Anzahl von Seiten fallen allerdings wenige Personen/Unternehmen, welche diese betreiben. Die Liste befindet sich unter "Listen -> Betreiber"
Um den Druck für nichtsahnende Opfer zu erhöhen, ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass dubiose Inkassounternehmen versuchen die haltlosen Forderungen für die Abofallenbetreiber einzufordern. Die Liste befindet sich unter "Listen -> Inkassounternehmen"
Auch einige Anwälte haben erkannt, dass man mit Abofallen leichtes Geld verdienen kann und übernehmen neben den Inkassobüros die Forderungen. Die Liste der Anwälte gibt es unter "Listen -> Anwälte"
Kosten sind nicht sofort ersichtlich
Viele schreiben die Kosten ans Ende der Seite, sodass man sogar bei Auflösungen von über 1280 scrollen muss, um diese zu finden.
Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben
Normalerweise werden Preise in Zahlen und dem €-Zeichen beschrieben. Darauf achten die meisten auch. Die Betreiber nutzen dies aus um ihre Preise durch eine andere darstellung zu verschleiern (z.B. statt 30 € => dreißig € oder dreißig Euro).
Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
Diverse Abofallenbetreiber schreiben die Kosten neben die Anmeldung, um später behaupten zu können, sie seien ohne scrollen sichtbar. Dies ist nicht ganz korrekt. Die Kosten werden meistens in einer Schriftart dargestellt, welche die Augen sehr stark angstrengen. Zudem werden gerne unwichtige Wörter "fett" dargestellt, damit von den eigentlich wichtigen Informationen abgelenkt wird. In den meisten Fällen werden die Kosten nur in den AGB erwähnt, diese man durch eine kleine schnell übersehbare Verlinkung unterhalb der Website einsehen kann.
So gut wie jeder Browser unterstütz eine Textsuche. Um zu verhindern, dass der User die Kosten findet, wird der ellenlange Text in ein Bild kopiert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Verpflichtungen überliest oder nicht findet.
Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen
Beliebte Mittel sind die verkürzung der Fristen. Es gilt aber immer mindestens eine 14-tägige Widerrufsfrist und diese darf nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden.
Mittlerweile verwenden die Abofallenbetreiber folgenden Trick. Wenn man über die normale URL auf die Seite kommt, stehen die Kosten sehr leicht und gut erkennbar mitten auf der Seite. Zudem wird eine Zweite Seite verwendet, welche über GoogleAds oder ähnlichen Werbeanbietern angesteuert wird und dort stehen wie gewohnt die Kosten so gut wie garnicht sichtbar irgendwo ganz klein in der Fußzeile bzw fehlen Kosten ganz.
Beispiel: Easyhomespace - Direkte URL und Link via GoogleAds ohne Kostenangabe
Neuerdings gibt es auch einige Abofallen, welche sich mittels Spam verbreiten. Angeblich wurden man in nem Nachbarschafts-, Singleportal oder ähnlichem gefunden oder jemand wurde für einen gefunden oder eine nicht abgeholte Nachricht liegt in selbigem Portalen vor. Ist natürlich Schwachsinn. Nur da die Abzocker nicht dumm sind, lassen Sie sich immer wieder was neues einfallen um ahnungslose Internetuser um ihr Geld zu bringen. Egal wie Ihr auf die Seiten gekommen seid, sei es Werbung, Google oder Spammails. Die Forderungen sind und bleiben gegenstandslos. Nicht zahlen!
Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
Einige Abofallen versuchen auch über Emails die betroffenen Benutzer nochmals zur Nutzung des "Angebots" zu bringen.
Angeblich soll ein Fehler passiert sein, welcher die Auswertung verfälscht hat und man nochmals das Angebot nutzen soll.
Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
Da viele keine korrekten Adressdaten angeben, haben sich einige Abofallenbetreiber einen Trick einfallen lassen, um doch noch an die korrekten Adressdaten zu bekommen. Man bekommt eine Emailbenachrichtung, dass man bei deren Gewinnspiel angeblich gewonnen hat und aufgrund der falschen Daten, sei die Zustellung des Gewinns nicht möglich gewesen.
Das ist natürlich Schwachsinn! Das ist wie schon gesagt ein Trick. Geht nicht drauf ein, korrigiert nicht eure Adressen. Den einzigen Gewinn den ihr bekommt ist ne Rechnung mit den gewohnten, ungerechtfertigten und haltlosen Forderungen.
Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat
Mittlerweile bei Abzockern beliebte und bei potentielen Opfern verachtete, nervenaufreibende Methode. Vor allem das Unternehmen Netsolutions FZE mit ihren Nachbarschaft24.net und allen anderen Domains, wurde mit dieser Masche bekannt. Man wird angerufen und eine automatisierte Nachricht versucht einem glaubhaft zu machen, das ein Nachbar, Bekannter oder alter Freund auf einer Seite eine Nachricht hinterlassen hat und man diese nur Abrufen braucht. (Dies ist übrigens versuchter Betrug und sollte zur Anzeige gebracht werden.)
Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte
Wenn die Drohungen des Abzockerunternehmens nicht fruchten, kommen Inkassobüros und Rechtsanwälte zum Einsatz. Aber keine Sorge, diese schalten sich nicht ein, weil die Abzocker etwa im Recht sind, nein sondern lediglich um die Opfer einzusüchtern und zur Zahlung zu nötigen. Inkassobüros und Anwälte sind keine staatlichen Institutionen und haben dementsprechend nicht mehr Rechte als man selbst. Also auch wenn ihr von nem Anwalt oder so ein Schreiben bekommt, nicht zahlen!. Auch nicht von den immer höher werdenden Forderungen beeindrucken lassen, ihr müsst weder die Anfangs noch die Folgeforderungen begleichen.
Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"
Diverse Abzocker/Inkassounternehmen/Anwälte verweisen mittlerweile auf angebliche "Aufklärungsseiten".
Z.B. http://www.aktuelles-inkassorecht.de oder http://www.forderungseinzug.de. (Anmerkung: Die Seiten wurden absichtlich nicht verlinkt, um eine besser Platzung in Suchmaschinen, durch "BackLinks" zu vermeiden)
Alles totaler Blödsinn. Diese Seiten gehören meistens sogar entweder Inkassounternehmen oder Anwälten, welche mit den Abzockern zusammenarbeiten! Es stehen zwar schöne Gerichtsurteile drauf, aber wer genau hinschaut sieht, dass diese mit der Abofallenthematik garnichts zu tun haben. Von daher lasst euch nicht von den schönen und scheinbar aussagekräftigen Überschriften einschüchtern. Lest euch die Texte genau durch, dann seht ihr, dass diese absolut themenentfernt sind.
Diese Methode der Einschüchterung sollte von eurer Seite aus mit einer Anzeige wegen (versuchten) Betruges und Nötigung geahndet werden.
Angebliche Softwareupdates der Playersoftware bei Streamingseiten
Viele Streamingportale, welche urheberrechtlich geschütztes Material zum Ansehen anbieten, kooperieren mittlerweile mit den großen Abofallenbetreibern. Die verwendete Flashplayersoftware zum Abspielen der Filme/Serien wird als angeblich veraltet beschrieben und man wird aufgefordert eine aktuelle Playerversion zu laden. Allerdings wird man nicht auf die Herstellerseite, sondern auf eine Abofalle weitergeleitet. Diese Updatemeldungen können die unterschiedlichste Erscheinungsform haben. U.a. können diese Meldungen so aussehen.
Updatemeldung 1 Updatemeldung 2 Updatemeldung 3 Updatemeldung 4 Updatemeldung 5
Allerdings sollte man einen Blick in de Fußleiste des Browsers werfen, dort sieht man schon vor dem Klicken, wohin der Link führt. Zudem werden diese Links mit Ref-IDs versehen, damit die Betreiber wahrscheinlich nachvollziehen können, welche illegale Seite die meisten "Neukunden" wirbt. Linkadresse in der Fußleiste des Browsers
Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
Kurz gesagt: NEIN. Diese Anbieter setzen auf die Angst der Betroffenen. Sie drohen mit Mahnung, Inkasso, Gerichtsvollzieher oder Gefängnisstrafen. Passieren wird allerdings nichts. Da diese "Verträge" auf etwas dubiosere Art geschlossen werden, hätten diese vor Gericht keinen Bestand.
Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München | Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München (Word) | Urteil des Amtsgerichts Hamm (Az. 17 C 62/08) | Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.07, Az. 9 O 870/07
Kurz: Nein ist er nicht. Viele glauben, dass Sie ein Sonderfall sind. Allein in diesem Jahr sind in den Verbraucherzentralen des Landes ca 62.000(!) Anfragen zu diesem Thema eingegangen (Stand 2007). Quelle: heise.de.
Letztendlich erhält jeder angemeldete User Zahlungsaufforderung mit Drohungen. Fast jeder erhält Schreiben der Inkassounternehmen und fast jeder erhält Schreiben der verbündeten Anwälte. Aber alle Schreiben sind wertlos und sollen lediglich Angst und Panik machen.
Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
Wenn man minderjährig ist, ist es die einfachste Methode. Sofern man unter 18 ist, ist man entweder überhaupt nicht oder nur teilweise geschäftsfähig. Die Betreiber versuchen dann mit solchen Tricks, wie dem §110 des BGB (der "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:Verbraucherrechtliches.de - Taschengeldparagraph)
Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind jedoch, gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass die Verträge erst gültig werden, sofern ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung erteilt, wenn dies nicht geschieht - und das ist in solchen Fällen ratsam - sind diese Verträge nichtig.
Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit.
Es wird empfohlen, sofern man Minderjährig ist, dies als Widerspruchsargument zu benutzen. Die Reaktion der Abzocker ist immer dieselbe. Die behaupten dieses Argument zählt nicht und man müsse beweisen, dass man minderjährig ist. FALSCH! Die müssen beweisen, dass ihr Minderjährig seid nicht umgekehrt. Sie müssten euch anzeigen, damit im Ermittlungsverfahren euer Alter recherchiert wird. Es ist aber bekannt, dass diese Abzockunternehmen keine Anzeige erstatten.
Ich bin aber volljährig, was nun?
Auch wenn man über 18 Jahre alt ist, ist die Antwort dieselbe wie in den vorherigen Absätzen auch. Nicht zahlen!.
Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.
Es kann durchaus vorkommen, dass sich jemand mit euren Adressdaten anmeldet oder die Abofallenbetreiber eure Adressen in die Finger kriegen und auf "Gut Glück" euch ne Rechnung schicken. Aber egal ob ihr euch nun angemeldet habt oder nicht. Ihr müsst und sollt nicht zahlen!. Auch müsst Ihr weder Anzeige gegen Unbekannt erstatten noch eure Unschuld beweisen. Das wäre Aufgabe der Seitenbetreiber und die meiden bekanntermaßen alles polizei- und gerichtliche. Also keine Panik es sind leere Drohungen und falsche Informationen.
Mein Widerrufsrecht ist erloschen
Auch setzen Betreiber auf extrem kurze Widerrufsfristen um einen Rücktritt zu verhindern. Manche Widerrufsfristen werden sogar auf 24h festgesetzt. Dies ist nicht zulässig. Das Widerrufsrecht beträgt mindestens 14 Tage nach Belehrung, auch wenn dort nur 1 Tag steht. Die Frist beginnt ab Zustellung der Email mit den Hinweis des Widerrufsrechtes. Aber auch alle diejenigen, bei denen selbst 14 Tage vergangen sind => Keine Panik. Auch in diesem Fall könnt ihr noch widersprechen. Der Grund ist einfach: Man muss ausdrücklich über sein Widerufsrecht belehrt werden und diese Belehrung geht über ein kleines Häckchen weit hinaus. Da man aber so gut wie nie, über seine Rechte aufgeklärt wird, verfällt quasi diese Frist von 14 Tagen. Ich habe mal eine treffende Textpassage aus einer Vorlage der Verbraucherzentrale Bayern
Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?
Es wird oft empfohlen, es einfach zu ignorieren. Dies kann man tun ohne großartige Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die optimale Vorgehensweise ist aber, nach der ersten Zahlungsaufforderung einen schriftlichen Widerspruch (als Einschreiben am besten mit Rückschein versenden) zu schicken. Die Kosten des Einschreibens sind bei der Deutschen Post nachzulesen.
Falls ihr euch mit falschen Daten angemeldet habt, reicht vorerst auch ein Widerspruch via Email. So braucht ihr im nachhinein eure richtige Adresse auch nicht offenbaren. Ein Widerspruch durch ein Eisnchreiben ist der offizielle und völlig korrekte weg, allerdings ist es bei dem momentanen Stand der Dinge auch nicht nachteilig, via Email, normalem Brief zu widersprechen oder es gänzlich zu ignorieren.
Wenn ihr widersprechen möchtet, kann man u.a folgende Begründungen verwenden:
- Minderjährigkeit
- nicht selbst angemeldet
- Kosten nicht sofort ersichtlich
- Das Gerichtsurteil vom Amtsgereicht in München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06 Link zum Urteil
- Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Bürgerliches Gesetzbuch §138
- Anfechtbarkeit wegen Irrtums Bürgerliches Gesetzbuch § 119
- Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.07, Az. 9 O 870/07 (Quelle: wettbewerbsrecht-kanzlei.de)
- Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit §1 Preisangabenverordnung
- Urteil des Amtsgerichts Hamm Az. 17 C 62/08 (Quelle: justiz.nrw.de)
- Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG Frankfurt 3-08 O 35/07)
Mittlerweile findet man auch Zahlreiche Vorlagen in diversen Suchmaschinen. Alternativ kann man sich unter "Tips & Tricks" im Widerspruchsgenerator seinen Widerspruch mit wenigen Mausklicks erstellen.
Zudem ist es eine gute Idee einen Screenshot der Abofalle zu machen und am besten die ganze Seite lokal speichern. Dies kann man mit den Browser über "Datei->Speichern unter" machen.
Dies hat den den Vorteil, dass ihr dann immer beweisen könnt, wie die Seite zu der Zeit eures Falls ausgesehen hat. Abofallenbetreiber passen ab und an ihr Design an, damit sie wieder von in einer gesetzlichen Grauzone agieren können.
Es häufen sich in letzter Zeit die Fragen, ob man jetzt wegen dieser oder jener Aktion jetzt doch zahlen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Ihr müsst nicht und sollt nicht zahlen. Bedauerlicherweise sind die Betreiber von Abofallen keine Idioten. Sie versuchen immer wieder mit neuen noch nicht so bekannten Tricks euch zum Zahlen zu bringen. Trotzdem nicht zahlen! Auch versuchen diese Anbieter mittlerweile alle hier genannten Begründungen mit fadenscheinigen Argumenten zu entkräften. Egal was Sie sagen, dass es trotzdem Betrug ist oder es nicht zählt, dass ihr minderjährig seid. Dies ist alles Quatsch. Deswegen wird hier auch immer Versucht alle Aussagen so gut es geht mit verschiedenen seriösen Quellen zu belegen.
Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt.
Diese Angebote fordern in der Regel eine Emailadresse. Mit dem Klicken eines Links bzw. mit dem Einloggen mit den Benutzerdaten, werden den zahlreichen Opfern die Bestätigung und Anerkennung des Dienstes und deren AGB vorgeworfen. Aber auch melden sich viele bei diesen dubiosen Dienstleistern an, erkennen ihren Fehler und kündigen oder geraten in Panik und schicken statt eines Widerrufs eine Kündigung. Wie schon oben beschrieben, wird dieses fadenscheinige Argument der angeblichen Bestätigung dazu verwendet, um viele Geschädigte zum Zahlen zu nötigen. Macht aber nichts. Auch wenn ihr euch wissentlich da angemeldet habt, besteht kein einziger Grund zu zahlen.
- Bedeutet eine Bestätigung nicht automatisch, dass man die versteckten Kosten gefunden hat.
- greift noch der Aspekt "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung".
- wird man nicht ausreichend über seine Rechte und auch über die Kosten aufgeklärt. Von daher keine Panik, wenn ihr eine Kündigung geschrieben habt.
- Man kann die Zahlungsaufforderung wegen Irrtums anfechten (BGB §119)
Die Meinung von Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn
Egal mit welchen Drohungen, solche Betrüger kommen, gilt wie immer: NICHT zahlen.
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will". Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechen. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.
Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?
Theoretisch ja, praktisch allerdings nicht. Eine Identifierzung anhand der IP oder Emailadresse ist zwar möglich, aber auf grund der Datenschutzgesetze in Deutschland dürfen weder Provider wie T-Online oder Arcor, noch Mailanbieter wie GMX einfach an Privatunternehmen Identitäten rausgeben. Weiteres beim Punkt "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können"
Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?
Eine Mittlerweile häufig gestellte Frage: Wie sollte man sich am besten Verhalten? Die absolut und rechtlich korrekte Vorgehensweise ist ein schriftliche Widerspruch verschickt via Einschreiben mit Rückschein. Allerdings dreht sich keiner einen Strick wenn er nur via E-Mail einen Widerspruch schreibt oder es von vornerein komplett ignoriert. Ich empfehle zumindest einen Widerspruch mittels E-Mail, aber ihr könnt es auch ganz ignorieren (mit Ausnahme von gerichtlichen Mahnbescheiden).
Sollte die Firma im Ausland sitzen, spart euch das Porto. Es wird wahrscheinlich eine Briefkastenfirma sein.
Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?
Nein. Ihr braucht und sollt nicht bei diesen Hotlines anrufen. Die Abzockerunternehmen und die dazugehörigen Servicecenter sind an keiner Klärung interessiert. Diese fordern einfach weiterhin ungerechtfertigt euer Geld. Ein Anruf bewirkt lediglich, dass ihr zwei Mal abgezockt werdet. Hinter den Rufnummern lauern meist teure Hotlinenummern.
Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?
Die Frage stellen sich einige. Sollte ein eigener Anwalt, das ganze übernehmen? Anwälte können im Grunde nicht mehr machen, als Ihr selbst. Diese können nur auch nur die bestehenden "Nichtzahlgründe" aufführen und mit den jeweiligen Paragraphen stützen. Aber einen Vorteil bringt es nicht. Anwälte kosten Geld und das kann man sich sparen, nur weil man einen Widerspruch selbst schreibt, verliert er nicht seine Rechtsgültigkeit. Letztendlich habt ihr nur einen Widerspruch auf schönerem Briefpapier.
Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein
Die meisten werden sicherlich eine Vorlage verwenden. Entweder von anderen Usern oder den Verbraucherzentralen. Den Geprellten wird oft versucht weis zu machen, dass diese nicht rechtskräftig/gültig seien. Diese Widersprüche egal ob selbst geschrieben oder eine abgeänderte Vorlage sind gültig. Solange alle wichtigen Informationen wie Vertragsnummer, Widerspruchabsicht und Argumente drin sind, sind diese gültig.
Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot
Sofern ihr mit dem Urteil argumentiert habt, kann eine Antwort kommen, dass diese Urteil nicht auf deren Seite zutrifft, da es z.B. rechts neben der Anmeldung steht. Teils wird einem gar bei der Erwähnung gleich angedroht mit dieser Aussage vorsichtig zu sein, ansonsten drohe eine Verleumdungs- oder Unterlassungklage, welches aber nur das Opfer einschüchtern soll. Das ist alles Unsinn. Das Gesetz besagt, dass die Kosten sofort und leicht ersichtlich sein müssen. Nur weil die Kosten in der Mitte stehen, heißt es nicht, dass diese auch lesbar sind. Viele Abzocker nutzen extrem kleine Schriftgrößen und schwer lesbare Schriftarten bzw schreiben unwichtige Wörter fett, um so von den wichtigen Informationen (den Kosten) abzulenken. Da leider nirgends festgeschrieben steht, wie Kosten anzugeben sind (Schriftgröße, -art etc) ist dies eine Grauzone. Dieser Umstand macht es allerdings nicht zwangsläufig auch legal).
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
Wenn man mit Sittenwidrigkeit argumentiert, wird die Reaktion meistens folgende sein. Es wird mit extrem hohen Kosten geredet, welche durch die Redaktion, die Pflege oder das Beschäftigen von Wissenschaftlern verursacht wird. Tja selbst wenn es so wäre, man bezahlt für eine Dienstleistung und nicht die dadurch anfallende Arbeit der Angestellten.
Die Preise stehen auf der Startseite
In den meisten Fällen tun sie dieses sogar. In Deutschland ist es allerdings Pflicht die Preise gut sichtbar und sofort erkennbar zu platzieren. Gut sichtbar bedeutet demnach nicht in Schriftgröße 4 irgendwo hinzuschreiben. Zudem wird bei der Preisangabe eine "augenunfreundliche" Schriftart verwendet, sowie werden völlig unbedeutende Wörter fett hervorgehoben um noch besser von den eigentlichen Kosten abzulenken. Wie gesagt, dies ist in Deutschland (wahrscheinlich auch Österreich und Schweiz) nicht zulässig und das "Argument" fadenscheinig.
Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat.
Wie alle anderen "Argumente" ist das natürlich völliger Unsinn. Es kommt noch lange kein rechtsgültiger Vertrag zustande, nur weil man auf einen Link klickt. AktivierungsLinks sind heutzutage üblich um die Emailadresse zu bestätigen, aber kein Mittel um Verträge abzuschließen. Das wäre ja so, wenn man von einem Autohändler aufgefordert wird jetzt Geld zu bezahlen, da man ja mit dem Betreten des Autohauses bestätigt hat, dass man ein Auto kaufen will.
Auch falsch. Die Widerrufsfrist gilt ab der Belehrung über selbige. Normalerweise wird man über seine Widerrufsfrist bei der Anmeldung, da diese Abofallen allerdings darauf ausgelegt sind, dem Reingefallenen glaubhaft zu machen, dass das genutzte Angebot kostenlos ist und demnach auch keinen Widerruf benötigt. In solchen Fällen findet die Belehrung eben nicht statt. Da man im Grunde nie über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird, kann man auch noch nach 4 Wochen oder 4 Monaten widersprechen.
Ich habe mit dem Setzen des Häkchens auf mein Widerrufsrecht verzichtet.
Es wird gerne behauptet, dass es gültig sei, dass man durch das Setzen eines kleinen Häkchens und ein sehr leicht übersehbarer Hinweis auf sein Widerrufsrecht verzichtet bzw. dieses erlöscht. Ist natürlich völliger Unsinn und wurde auch von einem Gericht bestätigt Urteil des Landgerichts Mannheim (Az. 2 O 268/08)
Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund
Doch ist er. Personen unter 18 Jahren dürfen zwar Verträge abschließen, allerdings sind diese gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam, bis ein gesetzlicher Vertreter die Zustimmung erteilt. Ansonsten sind die "Verträge" ungültig.
Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen
Der Hinweis, welcher auf einigen Seiten zu finden ist, dass die Nutzung erst ab 18 ist, ist völlig unzureichend. Von daher ist es weder Betrug noch Erschleichung von Leistungen. Es ist vermutlich sogar gewollt, dass sich Minderjährige anmelden, da diese noch besser unter Druck gesetzt werden können.
Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen
Dieses Argument wird mittlerweile gerne genutzt, wenn Eltern für ihre Kinder einen Widerspruch einlegen. Man hätte gegen §1631 des BGB verstoßen und es würden "weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nachsich ziehen". Man verstößt nicht gegen die Fürsorgepflicht, wenn sich die Kinder auf vermeintlich kostenlosen Seiten anmelden und dann von Abofallenbetreibern genötigt und erpresst werden. Zivilrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls totaler Müll, da eben kein Schaden entstanden ist und zu guter letzt steht im §1631 nichts von Auffsichtspflicht (müsste woanders zu finden sein)
Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
Solche Mahnungen werden noch einige ins Haus/in den Posteingang flattern. Diese kann man nach einem schriftlichen Widerspruch aber getrost in den Müll (virtuell oder real) werfen. Wichtig: Werft die Mahnungen nicht ungelesen in den Müll. Es ist zwar noch nicht vorgekommen, aber einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren. Immer erst kontrollieren ob es ein Bescheid des zuständigen Amtsgerichts ist (allerdings keine Panik. Schaut euch einfach den Punkt "Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten an"). Dies gilt auch für beauftragte Inkassounternehmen. Diese fordern den Betrag ein, ohne in der Regel zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Es ist auch nicht selten, dass die Inkassobüros, den Betreibern der Abofalle selbst bzw. einem Freund, Bekannten oder Kollegen gehören.
Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten.
Die zweite Rechnung für das zweite Abojahr ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Diese kann man getrost ignorieren. Wenn man im ersten Jahr schon den Forderungen widersprochen hat, ist das völlig ausreichend. Falls man im ersten Jahr keinen Widerspruch eingelegt hat, macht es das ganze auch nicht schlimmer, man kann es auch unbeantwortet ignorieren. Wichtig ist lediglich Schreiben von Behörden nicht Links liegen zu lassen. Diese sind allerdings in all den Jahren nicht aufgekommen.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
Es ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgekommen, dass ein Abzockerunternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt hat, aber falls diese irgendwann mal auf die Idee kommen, keine Panik.
Ein gerichtliche Mahnung ist nicht so schlimm wie man anfangs denkt. Jeder kann ein einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Man muss lediglich einen Antrag ausfüllen und beim zuständen Amtsgericht eine Art Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das Amtsgericht überprüft NICHT die Rechtmäßigkeit der Forderung. Daher ist es wie schon erwähnt wichtig alle Schreiben zumindest mal anzusehen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid dabei ist, einfach einen Widerspruch schreiben und abschicken. Sollte dies nicht getan werden, werden die Forderungen der Abzocker legitim. ABER nach einem Widerspruch geht diese Angelegenheit ans Gericht und wird in einer Hauptverhandlung behandelt. Dort sieht es dann wieder ganz ganz düster für die Abofallenbetreiber aus.
Die Abofallenbetreiber drohen mir...
..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können.
Auch drohen solche Abzocker gerne mal mit Strafverfolgung und da sie ja die IP-Adresse haben, geht das anscheinend sehr leicht. Eben nicht. Man kann ohne Probleme mit einem Einzeiler in PHP und Co die IP-Adresse des Clients auslesen. Die IP wird in Netzwerken (auch dem Internet) grundsätzlich immer mitgeschickt. Sonst wüsste die Endstelle garnicht wohin die Antwort geschickt werden soll. Man kann zwar einer IP einen Anschluss zuordnen, aber diese Adressdaten zu einer IP zuzuordnen, darf nur die Staatsanwaltschaft einfordern, wenn eine Straftat begangen und eine Anzeige aufgegeben wurde.
Da sich diese Angebote rechtlich schon in einer sehr dunkelgrauen Zone befinden, werden diese Abzocker niemals Anzeige erstatten und sich somit selbst ans Messer liefern.
Auch ein beliebtes Druckmittel um die Opfer weiter einzuschüchtern und sie zur Zahlung zu nötigen. Es ist absoluter Quatsch. Wer auch solche Abofallen reingefallen ist, hat keinen Betrug begangen, selbst wenn er sich mit falschen Daten angemeldet hat.
Das gleiche gilt auch bei der Drohung, dass die ganze Sache an das Bundeskriminalamt weitergeleitet wird.
Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht.
Das gleiche gilt auch für das mittlerweile sehr gerne benutzte Schlagwort Computerbetrug nach §263a. Das ist wie der normale Betrugsvorwurf absoluter Quatsch. Auch beim Computerbetrug wrid die Absicht der Bereicherung vorausgesetzt und diese ist von Seiten des Benutzers (Abofallenopfers) einfach nicht gegeben. Weder beim Betrug noch beim Computerbetrug.
Zudem gibt es ein "das Recht auf Lüge". Bedeutet sofern gewisse persönliche Daten für einen Vertragsabschluss nicht notwendig sind, darf man dort falsche Angaben machen.
Es ist kein Fall bekannt, dass jemals von solchen Betreibern Anzeige wegen Betruges gestellt worden ist, geschweige denn ein Opfer wegen Betruges verurteilt wurde.
Denkt immer daran, diese Abzocker versuchen euch zu betrügen, nicht ihr sie.
Bei seriösen Unternehmen z.B. Alternate, Ebay und Co sieht es anders aus, dort werden die persönlichen Daten wie Name und Adresse benötigt.
..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme.
Die Schufa ist im Grunde nur dafür da um eine Überschuldung einer Person zu verhindern. Durch die Schufadatenbank wird die Bonität einer Person ermittelt. Diese Informationen soll Unternehmen und vor allem den Schuldner schützen. Ein Automobilhändler darf z.B. die Zahlungsfähigkeit eines Kunden überprüfen und ihm ggf. einen Ratenkauf verweigern.
Ein Schufaeintrag wird meist von einem negativen Denken begleitet, da man u.U. dann andere Kredite verweigert bekommt. Diese Abofallen wollen dieses Denken nutzen um weiter Angst und Verzweiflung zu schüren, um dann doch noch Geld zu kassieren. Aber wie schon so oft erwähnt. Deren Forderung ist ungerechtfertigt, ihr habt keine Schulden bei diesen Betreibern und erhaltet demnach auch keinen Schufaeintrag.
..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken.
Das wird niemals eintreffen. Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz. Dieser darf nur mit einem gerichtlichen Vollstreckungstitel (z.B. Urteil oder Mahnung (ausgeschlossen Mahnungen von Inkassobüros etc), euren Besitz pfänden. Damit der Gerichtsvollzieher wirklich kommt, müsstet ihr 1. nicht in der Lage sein die Schuld mit Geld zu begleichen und 2. müsstet ihr dazu verurteilt werden. Eine Verurteilung wird ein Gericht bewirken kann aber auch dadurch erwirkt werden, indem man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert.
..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen.
Es ist auch schon häufiger die Drohung verfasst worden, dass wenn man nicht zahlt, sein Gehalt bzw seine Versicherungen (z.B. Rente-, Lebensversicherung oder vermögenswirksame Leistungen) gepfändet bekommt.
Schwachsinn: Wie bei einem Gerichtsvollzieher muss ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen.
..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
Da teilweise die leeren Drohungen mit Anwalt und Inkasso nicht mehr fruchten, sind einige Abofallenbetreiber dazu übergeganen mit gerichtlichen Mahnbescheiden zu drohen bzw diesen anzukündigen. Es wird mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit eine Drohung bleiben, da nach einem Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid die Forderung entweder verfällt oder sofern es der Antragsteller wünscht, gerichtlich geprüft. Letzteres wollen diese Betreiber allerdings vermeiden, da kein rechtlicher Anspruch auf das Geld besteht. Zudem ist ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Kosten verbunden und diese wollen ebenfalls von Betreibern vermieden werden.
..., mit einer öffentlichen (Nachbarschafts-) Befragung
Diese Methode drohen meist Anbieter von Abofallen mit erotischen Inhalten an. Es soll somit die Scham des Betroffenen gezielt ausgenutzt werden, um Ihn zur Zahlung zu bewegen. Es werden sicherlich keine Umfragen in der Nachbarschaft mit der gespeicherten MAC-Adresse oder dem WLAN-Netzwerk durchgeführt werden. In solchen Fällen sollte sogar in Anbetracht gezogen werden Strafanzeige zu stellen.
Ich habe leider schon bezahlt...
..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?
Es ist ärgerlich, wenn man zu spät auf die rettenden Informationen gestoßen ist und den Betrag bezahlt hat. Aber weil ihr das erste Abojahr bezahlt habt, heißt es noch lange nicht, dass ihr das zweite auch bezahlen müsst. Schreibt einen Widerspruch und erklärt, dass Ihr von den haltlosen Drohungen eingeschüchtert wurdet und der zur Zahlung genötigt wurdet und keinesfalls den Vertrag anerkennt.
..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?
Man kann ein Schreiben verfassen, indem man das bereits gezahlte Geld zurückfordert. Dieser Forderung kann man Nachdruck verleihen, indem man die Absicht bekundet über zivilrechtliche Schritte, das unrechtmäßig erhaltende Geld zurückfordert. Ihr müsst den Anwalt zwar selbst bezahlen, aber es ist durchaus möglich diese Kosten mit einzuklagen, sodass der Abofallenbetreiber den Beitrag und die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen muss.
Ich bin trotzdem noch verunsichert.
Falls euch nach dem Lesen dieses Threads immernoch Zweifel bleiben und ihr noch eine Bestätigung braucht, dann kann ich euch nur die Verbraucherzentrale eurer Stadt empfehlen. Link zur Verbraucherzentrale. Danach wählt ihr euer Bundesland aus.
Allerdings ist der Service der Verbraucherzentralen in der Regel nicht kostenlos.
Die Preise können sich unterscheiden, aber rechnen könnt ihr mit ca. 25€ (dies beinhaltet eine Beratung + Korrespondenz)
Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?
Das ist schwer zu sagen, da es verschiedene Betreiber sind kann es zwischen ein paar Wochen und mehr als einem Jahr dauern, bis diese aufgeben und ablassen.
Generell könnt ihr die Zeitspanne kürzen indem ihr einmal widersprecht und den Rest ignoriert.
Zusätzlich können Anzeigen wegen Belästigung und Nötigung etc bewirken, dass die Betreiber aufhören.
Kurz gesagt: JA! Man kann mit einer sogenannten "negativen Feststellungsklage". Es besteht zwar ein relativ kleines Kostenrisiko, aber in bisher allen bekannten Verfahren haben Gerichte festgestellt, dass kein Anspruch auf das Geld des Klägers bestünde. In der Regel lenken die Abofallenbetreiber ein, gaben eine entsprechende Erklärung ab und übernahmen alle Kosten.
Wer möchte die Gauner verklagen? Einige Verbraucher haben, um dem Mahnungsspuk ein Ende zu setzen, ihrerseits die Betreiber der Abofallen verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass kein Anspruch bestünde („negative Feststellungsklage“). Bislang gingen die bekannten Verfahren positiv aus. Die Gegenseite lenkte ein, gab die entsprechende Erklärung ab und übernahm alle Kosten.
Wer möchte das auch? Schicken Sie eine mail an verbraucherrecht@vzhh.de . Es handelt sich aber nicht um eine Sammelklage, sondern man muss als Kunde individuell auf Unterlassung klagen. Es besteht ein (geringes) Kostenrisiko, andererseits die Chance, dass der „Gegenseite“ erhebliche Kosten entstehen und dass das Bombardement der Mahnungen gestoppt wird. Wir nennen Ihnen Anwälte, die mit solchen Verfahren bereits Erfolg hatten.
Quelle: vzhh.de (Stichwort "Wer möchte die Gauner verklagen?"
Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen
In den oberen Punkten wurde viel geraten, beruhigt und viele Widerspruchsgründe genannt. Trotzdem kommt es noch sehr häufig vor, dass User hier schon fast verängstigt nach möglichen Konsequenzen fragen oder einfach nicht wissen, was sie schreiben sollen, da die Abofallenbetreiber mittlerweile auf die Standardvorlagen der Verbraucherzentralen mit Pseudoargumenten reagieren.
Deswegen habe ich in Zusammenarbeit mit geschädigten ein PDF erstellt, welche diverse Schriftverkehre festhält. Danke an alle, welche geholfen dieses Dokument zu erstellen.
In diesem Dokument wird sehr gut dargestellt, dass diese Abofallenbetreiber immer mit der gleichen oder ähnlichen Masche kommen, um ahnungslosen Internetusern Geld abzuknöpfen. Es soll als Beruhigung und Anregung für eigene Widersprüche dienen.
Anmerkung: Es wurden die persönlichen Daten, sowie Kundennummern etc aus den Schriftverkehren entfernt, sollte ich dennoch einen Namen, Handy-Nr, Datum, Kundennummer übersehen haben, bitte meldet es umgehend bei mir via E-Mail, damit ich es korrigieren kann.
Schriftverkehr zwischen Geschädigten und Betreibern
Für einen selbst reicht ein Widerruf/Widerspruch und danach kann man alles folgende ignorieren. Wenn ihr trotzdem auch für die Allgemeinheit etwas tun wollt, könnt ihr mehrere Dinge tun:
- Anzeige bei der Polizei erstatten, wegen:
- Betruges - Diese sollte grundsätzlich gestellt werden, da diese mit fragwürdigen Methoden versuchen an das Geld von ahnungslosen Internetusern zu kommen
- Nötigung - Sofern man ständig dazu aufgefordert wird zu zahlen und auch mit rechtlichen Schritten oder anderen Konsequenzen gedroht bekommt, erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung
- Verleumdung - Man wird auch gerne wegen Betruges bezichtigt, was in dem Fall der Abofallen absoluter Schwachsinn ist. Keiner möchte sich gerne als Betrüger bezeichnen lassen. Von daher Anzeige wegen Verleumdung
- Betruges - Diese sollte grundsätzlich gestellt werden, da diese mit fragwürdigen Methoden versuchen an das Geld von ahnungslosen Internetusern zu kommen
- Die Bank welche das Konto zur Verfügung stellt informieren - Auch Banken finden es nicht amüsant, wenn ihre Dienstleistung dazu genutzt wird um sich mit betrügerischen Machenschaften zu bereichern. Eine Beschwerde an die Bank, welche bei den Mahnungen, Inkassobriefen etc angegeben wird, hat auch schon zu diversen Einfrierungen der Konten geführt.
- Die SCHUFA Holding AG informieren - Es wird sehr oft mit Schufaeinträgen gedroht, diese "Unternehmen" sind aber in keinsterweise Partner der SCHUFA Holding AG und die SCHUFA ist in der Regel sehr daran interessiert, wenn jemand mit ihnen ungefragt droht.
- Bei der zuständigen Anwaltskammer beschweren - Nach Inkasso und Drohungen gibt es noch genügend Anwälte, welche auf den Goldesel Abofalle aufspringen wollen. Wenn ihr ein Schreiben von einem Anwalt bekommt, beschwert euch bei der zuständigen Anwaltskammer. Anwälte wie Katja Günther dürfen mittlerweile um ihre Zulassung bangen. Quelle
Letztendlich stellt sich die Frage, was bringt das Ganze? Im ersten Moment nicht viel, aber die Masse machts. Wenn Hunderte bis Tausende Anzeigen gegen die selben Firmen bzw Personen gestellt werden, dann verleihen diese dem Ganzen eine ganz andere Priorität und vielleicht wird auch der Gesetzgeber mal aktiv und unternimmt generell etwas gegen solche Seiten.
Hier werden diverse Definitionen von Begriffen beschrieben, worauf sich im Text bezogen wird.
- Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar.
Quelle: dejure.org
Bedeutet einfach: Wer sich auf Kosten anderer bereichert bzw. dies versucht macht sich Strafbar. Dies gilt ebenfalls, wenn man dies mit falschen Informationen, Un- oder Halbwahrheiten versucht bzw durchführt (so wie es die Abofallenbetreiber machen).
- Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
- Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
Quelle: dejure.org
- Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
- Der Versuch ist strafbar.
Quelle: dejure.org
Inhalt und Grenzen der Personensorge nach BGB §1631
- Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
- Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
- Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Quelle: dejure.org
Alle Links/Dateien auf einen Blick
Um Dateien und Links zentralisiert verwalten zu können, gibt es unter "Tips & Tricks" die Punkte "Weiterführende Links" und "Dateien".
Statistik
Abofallen: 1360
Betreiber: 160
Inkassobüros: 17
Anwälte: 14